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OLG Stuttgart, 27.03.2014 - 202 EnWG 8/13 |
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Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 27.03.2014 - 202 EnWG 8/13
- BGH, 10.11.2015 - EnVR 26/14
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 16/13
Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Gasverteilernetzes
83 und 88; ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.03.2014, 202 EnWG 8/13, S. 12 BA; Beschluss vom 05.05.2014, 202 EnWG 6/13, S.18f.; kritisch dazu: Missling IR 2014, 259 f.). - OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 118/14
Anforderungen an den Nachweis der Betriebsnotwendigkeit eines höheren als des …
Darüber hinaus wären die Rückstellungen für das Regulierungskonto auch gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 GasNEV in Abzug zu bringen, so dass unabhängig von der Frage, ob es sich bei Rückstellungen für das Regulierungskonto begrifflich um Abzugskapital im Sinne des § 7 Abs. 2 S. 1 GasNEV handelt, die zu verzinsende Eigenkapitalbasis nur unter Abzug dieser Rückstellungen ermittelt wird (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.3.2014, Jahr 202 EnWG 8/13). - OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 149/14
Ermittlung der kalkulatorischen Gewerbesteuer nach § 8 GasNEV
Dies verbietet jedoch nicht jede Reduzierung der Eigenkapitalverzinsung durch die spätere Gewerbesteuer, denn die Begründung des Regierungsentwurfs zu § 8 StromNEV/GasNEV ist dahin zu verstehen, dass die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung nach § 7 Abs. 6 StromNEV/GasNEV nur mit der Maßgabe ungeschmälert in die Netzentgeltberechnung einfließen und dem Netzbetreiber als Ertrag verbleiben soll, dass die kalkulatorische Gewerbesteuer nach § 8 StromNEV/GasNEV zu berechnen ist (…BGH, a.a.O.; so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2011, VI-3 Kart 15/10 (V), RN 79 ff., juris, RN 83 und 88; ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.03.2014, 202 EnWG 8/13, S. 12 BA; Beschluss vom 05.05.2014, 202 EnWG 6/13, S.18f.; kritisch dazu: Missling IR 2014, 259 f.).
- OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 94/14
Umfang der Berücksichtigung des Umlaufvermögens bei der Berechnung der …
Dies verbietet jedoch nicht jede Reduzierung der Eigenkapitalverzinsung durch die spätere Gewerbesteuer, denn die Begründung des Regierungsentwurfs zu § 8 StromNEV/GasNEV ist dahin zu verstehen, dass die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung nach § 7 Abs. 6 StromNEV/GasNEV nur mit der Maßgabe ungeschmälert in die Netzentgeltberechnung einfließen und dem Netzbetreiber als Ertrag verbleiben soll, dass die kalkulatorische Gewerbesteuer nach § 8 StromNEV/GasNEV zu berechnen ist (…BGH, a.a.O.; so auch OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 20.04.2011, VI-3 Kart 15/10 (V), Rdn. 79 ff., juris, Rdn. 83 und 88; ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.03.2014, 202 EnWG 8/13, S. 12 BA; Beschluss vom 05.05.2014, 202 EnWG 6/13, S.18f.; kritisch dazu: Missling IR 2014, 259 f.). - OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - 3 Kart 112/13
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Dies verbietet jedoch nicht jede Reduzierung der Eigenkapitalverzinsung durch die spätere Gewerbesteuer, denn die Begründung des Regierungsentwurfs zu § 8 StromNEV/GasNEV ist dahin zu verstehen, dass die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung nach § 7 Abs. 6 StromNEV/GasNEV nur mit der Maßgabe ungeschmälert in die Netzentgeltberechnung einfließen und dem Netzbetreiber als Ertrag verbleiben soll, dass die kalkulatorische Gewerbesteuer nach § 8 StromNEV/GasNEV zu berechnen ist (…BGH, a.a.O.; so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2011, VI-3 Kart 15/10 (V), RN 79 ff., juris, RN 83 und 88; ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.03.2014, 202 EnWG 8/13, S. 12 BA; Beschluss vom 05.05.2014, 202 EnWG 6/13, S.18f.; kritisch dazu: Missling IR 2014, 259 f.). - OLG Stuttgart, 07.04.2016 - 201 Kart 12/14
Energierecht: Darlegungs- und Beweislast im Verfahren der Überprüfung der …
Es entspricht der ständigen und vom Bundesgerichtshof gebilligten Rechtsprechung des Senates, dass die auf Neubescheidung gerichtete Beschwerde des Netzbetreibers als Verpflichtungsbeschwerde statthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - EnVR 13/10, ZNER 2011, 423; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 27. März 2014 - 202 EnWG 8/13, m.w.N.; und vom 26. März 2015 - 202 EnWG 12/13; s. ferner BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - EnVR 46/10, ZNER 2012, 392). - OLG Düsseldorf, 23.09.2015 - 3 Kart 150/14
Höhe der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für Neuanlagen und der …
Dies verbietet jedoch nicht jede Reduzierung der Eigenkapitalverzinsung durch die spätere Gewerbesteuer, denn die Begründung des Regierungsentwurfs zu § 8 StromNEV/GasNEV ist dahin zu verstehen, dass die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung nach § 7 Abs. 6 StromNEV/GasNEV nur mit der Maßgabe ungeschmälert in die Netzentgeltberechnung einfließen und dem Netzbetreiber als Ertrag verbleiben soll, dass die kalkulatorische Gewerbesteuer nach § 8 StromNEV/GasNEV zu berechnen ist (…BGH, a.a.O.; so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2011, VI-3 Kart 15/10 (V), RN 79 ff., juris, RN 83 und 88; ebenso: OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.03.2014, 202 EnWG 8/13, S. 12 BA; Beschluss vom 05.05.2014, 202 EnWG 6/13, S.18f.; kritisch dazu: Missling IR 2014, 259 f.).